ALOHA Aqualand Osterode am Harz
Ende des Solarienbetriebes im ALOHA Erlebnisbad
Die Bundesregierung hat eine "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutzverordnung - UVSV)" erlassen.
In dieser Verordnung wird vom Gesetzgeber der Betrieb von Solarien in öffentlichen Einrichtungen und Sonnenstudios geregelt.
Aufgrund der ab dem 01. August 2012 geltenden Bestimmungen der UVSV ist es uns leider nicht mehr möglich Ihnen die Nutzung von Solarien in ALOHA Erlebnisbad anzubieten.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.