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ALOHA Aqualand Osterode am Harz

Im ALOHA Freibad steht unseren Freibadbesuchern ein Grillplatz inkl. Grillkota zur Anmietung bereit. Alle notwendigen Grillutensilien werden Ihnen mit unserem "ALOHA Grill-Mobil" zur Verfügung gestellt, ein paar schönen Stunden steht so nichts mehr im Weg.

  

Mietentgelt:  15,00€

Mietkaution: 50,00€


Nutzungsbedingungen der Grillkota:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Grillkota auf dem Freibadgelände des ALOHA Aqua-Land Osterode am Harz, Wirtschaftsbetriebe der Stadt Osterode GmbH, Schwimmbadstraße 1, 37520 Osterode am Harz (im Folgenden: ALOHA).
Sie treten neben die Haus- und Badeordnung des ALOHA; Nutzer der Grillkota erkennen diese ausdrücklich an.

§ 2 Vertragsgegenstand
(1)  Das ALOHA stellt auf dem Freibadgelände seinen Gästen einen Grillplatz mit Grillkota zur Verfügung. Die Überlassung erfolgt mietweise.

(2)  Der Grillplatz eignet sich für Gruppen bis zu 15 Personen. Die Nutzung der Grillkota ist ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen.

(3) Nutzer erhalten auf Wunsch das „ALOHA Grill-Mobil“ (Bollerwagen), auf welchem die zum Grillen notwendigen Utensilien zur Grillkota transportiert werden können. Das „ALOHA Grill-Mobil“ ist ausgestattet mit Grillbesteck, Grillrost und Grillhandschuh.  Holzkohle, Grillanzünder, Geschirr usw. müssen vom Nutzer mitgebracht werden.

(4) Schäden am Vertragsgegenstand sind dem Aufsichtspersonal des ALOHA unverzüglich zu melden. Dies gilt auch bei Beschädigungen, welche Nutzer bei Überlassung des Vertragsgegenstandes an diesem feststellen.

    

§ 3 Vertragsschluss, Miete, Kaution

(1) Über den Vertragsgegenstand kommt mit dem ALOHA ein Mietvertrag zustande. Gruppen benennen bei Vertragsschluss gegenüber dem ALOHA ausdrücklich eine Einzelperson, die als Mieter gegenüber dem ALOHA und Dritten nach den Bestimmungen des Mietrechts haftet. Unterbleibt diese Benennung haften die Mietglieder der Gruppe aus dem Vertrag gesamtschuldnerisch.

(2) Für die Nutzung der Grillkota wird eine Miete in Höhe von 15,00 € (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) fällig. Zudem ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen. Miete und Kaution sind an der Kasse des ALOHA in bar zu entrichten.

(3)  Die Kaution wird bei Rückgabe des Vertragsgegenstandes erstattet, wenn sich die Grillkota, der Grillplatz und die überlassenen Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand befinden.

(4)  Die Reinigung der Feuerstelle, sowie des Grillrostes ist mit Zahlung des Mietzinses abgegolten.

§ 4 Nutzung der Grillkota

(1)  Es darf nur in der dafür vorgesehenen Feuerstelle der Grillkota gegrillt werden. Selbst mitgebrachte Grillgeräte dürfen nicht aufgestellt werden.

(2)  Als Brennmaterial ist handelsübliche Holzkohle zu verwenden. Flüssige Brennstoffe und/oder Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden. Lagerfeuer sind nicht gestattet.

(3) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen oder die Haus- und Badeordnung des ALOHA ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die vorzeitige Herausgabe des Vertragsgegenstandes zu fordern. Eine Erstattung der Miete erfolgt in diesem   Falle nicht.

(4) Die Nutzungszeit des Vertragsgegenstandes ist an die Öffnungszeiten des Freibades gebunden. Das „ALOHA Grill-Mobil“ mitsamt seiner Ausstattung (Grillbesteck,  Grillrost, Grillhandschuh) ist spätestens zum Ende der Badezeit (30 min. vor der Badschließung) beim Aufsichtspersonal im Freibad zurückzugeben.
(5)  Der Grillplatz ist in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu übergeben. Müll ist in den hierfür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.


§ 5 Haftung

Das ALOHA wird vom Mieter von allen Schadensersatzansprüchen freigestellt, die aus der Nutzung des Vertragsgegenstandes geltend gemacht werden können. Das ALOHA haftet für Störungen oder Beeinträchtigungen der Nutzung des Vertragsgegenstandes nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Preise: Stand 01.07.2014


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